Weiter sei ersichtlich, dass die Fortführung der Gesellschaft nur auf Grund der Vereinbarung mit AF.________ vom 14.08.2015, in der sich dieser verpflichtet habe, bis spätestens am 31.10.2015 CHF 500'000.00 zu bezahlen, möglich gewesen sei. Von den erwähnten CHF 500'000.00 habe AF.________ bis dato Zahlungen in der Höhe von CHF 165'000.00 geleistet, die Konkursverwaltung habe ihn betrieben, worauf er Rechtsvorschlag erhoben habe. Die Rechtsöffnung sei mit Entscheid des Bezirksgerichts BK.________(Ortschaft) vom 22.08.2017 für einen Betrag von CHF 335'000.00 gewährt worden; AF.________ habe jedoch Aberkennungsklage eingereicht.