Die Bedingung wurde nicht eingehalten. Entgegen den Darstellungen der Verteidigung sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Beschuldigten zur Überprüfung dieser Bedingungen weder Arbeiten der Geschäftsführung hätten übernehmen noch «jeden Morgen das Postfach des O.________ (Sportclub)» hätten leeren müssen, um Zahlungseingänge zu überprüfen. Sie hätten die Mitglieder des Verwaltungsrats bereits bei Zustimmung zu den Sanierungsmassnahmen resp. Aufschubgewährung der Überschuldungsanzeige verpflichten können, ihnen per Anfang November 2015 eine Zahlungsbestätigung der CHF 500'000.00 zukommen zu lassen.