Das Überprüfen der Massanahmen wird dabei zur Überprüfung jener Bedingungen, unter welchen man bereit ist, weiterhin auf die Anzeige zu verzichten. Wie noch eingehend zu zeigen sein wird, war den Beschuldigten klar, dass AF.________ per 31. Oktober 2015 einen Betrag von CHF 500'000.00 zur Beseitigung der per 30. Juni 2015 bestehenden Überschuldung leisten muss, was Teil dieser Bedingungen war. Die Bedingung wurde nicht eingehalten.