An dieser Stelle kann im Rahmen der Prüfung der Verletzung des Anklagegrundsatzes vorweggenommen werden, dass der Revisor die Möglichkeit hat, mit der Anzeige zeitweilen zuzuwarten, sofern sich die Situation verbessert. Mit anderen Worten kann vorläufig auf die Überschuldungsanzeige verzichtet werden, unter der Bedingung, dass die Überschuldung umgehend reduziert und innert akzeptabler Frist aus der Welt geschafft wird. Das Überprüfen der Massanahmen wird dabei zur Überprüfung jener Bedingungen, unter welchen man bereit ist, weiterhin auf die Anzeige zu verzichten.