_ (Sportclub) AG im inkriminierten Zeitpunkt in Bezug auf das vorgeworfene Delikt hinreichend konkretisiert; eine Verletzung des Anklagegrundsatz ist in diesem Punkt nicht ersichtlich. 13.3 Arge Nachlässigkeit Die Beschuldigten rügen weiter, es fehle in der Anklage der Vorwurf der Umstände, welche die «arge» von der «normalen» Nachlässigkeit abheben sollen.