Deliktsbetrag, Kausalität und Verschlimmerung der Vermögenslage Die Beschuldigten rügen weiter, es fehle in der Anklage einerseits an einem Deliktsbetrag und andererseits lasse sich aus den fehlenden Zahlen nicht rekonstruieren, inwiefern die Beschuldigten eine Verschlimmerung der Überschuldung überhaupt und wenn ja in welchem Masse kausal verursacht hätten. Mit den Verteidigungen kann festgehalten werden, dass die Anklage betreffend die Vermögenslage der O.________ (Sportclub) AG im Anklagezeitpunkt und die Verschlimmerung der Vermögenslage durchaus präziser hätte redigiert werden können.