Hierzu ist auch die Frage von Bedeutung, wann das Delikt der Misswirtschaft als vollendet gilt: Unter altem Recht galt das Delikt als vollendet, nachdem der Täter die Tathandlung vorgenommen hatte. Nach neuem Recht gestaltet es sich schwierig, den Zeitpunkt der Vollendung zu bestimmen, zumal die Misswirtschaft als pflichtwidriges Globalverhalten bestraft wird, mithin mehrere einzelne Handlungen, die auf einen Erfolg hinzielen, die Strafbarkeit nach sich zieht.