Die Syntax ist klar: Werden die Schachtelsätze weggelassen, so lautet der Hauptsatz vereinfacht «der Beschuldigte unterliess es, den Konkursrichter zu benachrichtigen». Der erste eigenfügte Schachtelsatz gibt eine erste zeitliche Indikation, wonach die Tatbegehung nach Feststellung der eingetretenen Überschuldung per 30. Juni 2025 erfolgt sein soll. Der zweite eingefügte Schachtelsatz unmittelbar danach verschiebt den frühesten Moment der Tatbegehung weiter nach hinten: «Nach gescheiterter Umsetzung geplanter Sanierungsmassnahmen spätestens Anfang November 2015».