angeklagter Zeitpunkt Die Beschuldigten rügen vorab Verletzungen im Zusammenhang mit dem Deliktsvorwurf in zeitlicher Hinsicht. Konkret werde den Beschuldigten nur gerade eine Tathandlung Anfangs November 2015 vorgeworfen, wobei zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Überschuldung der O.________ (Sportclub) AG gar nicht bekannt sei. Implizite oder explizite Tatvorwürfe nach diesem Zeitpunkt würden den Anklagegrundsatz verletzen.