11. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung des Beschuldigten 2 bringt – sinngemäss auch für den Beschuldigten 3 – zusammengefasst vor, seit dem Urteil der Vorinstanz sei der Beschluss SK 23 163-165 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons vom 22. August 2024 ergangen, in welchem in einem Fall von Misswirtschaft der Anklagegrundsatz als verletzt erachtet worden sei, was im vorliegenden Fall eine über die Erwägungen der Vorinstanz hinausgehende Auseinandersetzung mit dem Anklagegrundsatz erforderlich mache. Zur Misswirtschaft nach Art.