___ (Sportclub) AG geführt. Er habe gewusst, dass er als Revisor der O.________ (Sportclub) AG insbesondere zur Benachrichtigung des Richters gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Er habe gewusst bzw. sich damit abgefunden, dass die O.________ (Sportclub) AG überschuldet gewesen sei, keine Aussicht auf Sanierung mehr bestanden habe und er entsprechend eine Überschuldungsanzeige beim zuständigen Gericht hätte einreichen müssen. Indem er dies unterlassen habe, habe er die Verschlimmerung der Überschuldung zumindest in Kauf genommen.