_ zuständiger) Revisor der O.________ (Sportclub) AG in arg nachlässiger Berufsausübung pflichtwidrig unterlassen haben, nach Feststellung der spätestens per 30.06.2015 eingetretenen Überschuldung (CHF 469'911.88), nach gescheiterter Umsetzung geplanter Sanierungsmassnahmen spätestens Anfang November 2015 den Konkursrichter zu benachrichtigen. Das habe zu einer Verschleppung des schliesslich am 07.06.2016 (mit Wirkung ab dem 09.06.2016) eröffneten Konkurses, namentlich zu einer Zunahme laufender Verbindlichkeiten und damit zu einer Verschlimmerung der Vermögenslage der O.________ (Sportclub) AG geführt.