11 Die Prüfung der Anklage ist Teil der Vorfragen und damit von Amtes wegen zu beachtende Formalität vor der Prüfung von Schuld und Unschuld. Die modifizierten Anträge der Verteidigung führen somit nicht zu einer Umstellung der Prüfungsreihenfolge. IV. Rüge der Verletzung des Anklagegrundsatzes