siehe auch E. 4. hiervor). Die Verteidigung des Beschuldigten 3 beantragte in der Berufungserklärung die Einstellung des Verfahrens im Hauptantrag und den Freispruch vom Vorwurf der Misswirtschaft im Eventualantrag [pag. 19 165]). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ist den schriftlich eingereichten Anträgen einzig noch der verlangte Freispruch vom Vorwurf der Misswirtschaft zu entnehmen (pag. 19 484). Im mündlichen Plädoyer verlangte die Verteidigung demgegenüber ebenfalls erneut wieder die Einstellung des Strafverfahrens bzw. Rückweisung an die Staatsanwaltschaft vorab (pag. 19 480, [Audioaufnahme der oberinstanzlichen Plädoyers]).