9. Prüfungsreihenfolge Die Verteidigung des Beschuldigten 2 hat ihre Anträge gemäss Berufungserklärung im Schlussplädoyer insoweit umgestellt, als neu im Hauptantrag vorab der Freispruch vom Vorwurf der Misswirtschaft beantragt und erst eventualiter – also im Falle, dass es zu keinem Freispruch kommt – die Verfahrenseinstellung resp. die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Verbesserung der Anklageschrift verlangt (vgl. pag. 19 240 und pag. 19 483; siehe auch E. 4. hiervor).