J.________ und K.________ stammen zwar aus CT.________ (Ortschaft) bzw. P.________ (Region), sie hatten vor der Übernahme der Aktienmehrheit durch AF.________ jedoch keine direkte Verbindung zum Club. A.________ kommt aus dem Kanton BB.________. Er kam über AF.________, welcher ihn erfolgreich vor Bundesgericht vertreten hatte, in den Verwaltungsrat, er hatte somit als einziger der Beschuldigten weder einen persönlichen Bezug zum Club noch zur Region. Die beiden angeklagten Revisoren stammen aus