7. Aktenordnung Wie die Vorinstanz dargelegt hat, wurde die Aktenordnung durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) so aufgebaut, dass neben den sieben allgemeinen Ordnern zusätzliche Ordner für jede beschuldigte Person erstellen wurden. Die Kammer übernimmt das Vorgehen der Vorinstanz, wonach Verweise auf die Akten in diesen individuellen Ordnern vorab