B. E.________ sei (dem Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 27. Juni 2023 entsprechend) schuldig zu erklären: der Misswirtschaft, begangen in der Zeit von November 2015 bis am 14. April 2016 in CT.________ (Ortschaft) zum Nachteil der Gläubiger der O.________ (Sportclub) AG und er sei in Anwendung der entsprechenden Gesetzesartikel zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 160.00, ausmachend total CHF 16'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen.