zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 490.00, ausmachend total CHF 49'000.00. 6 Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässig auf ihn entfallenden Kosten der Voruntersuchung sowie zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.