freizusprechen vom Vorwurf der Misswirtschaft, angeblich begangen in der Zeit vom November 2015 bis am 14.04.2016 in CT.________ (Ortschaft) zum Nachteil der Gläubiger der O.________ (Sportclub) AG; 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'908.75 seien dem Staat aufzuerlegen; 3. E.________ seien für das erstinstanzliche Verfahren die Parteikosten gemäss eingereichter Honorarnote zu ersetzen; 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen; 5. E.________ seien die Parteikosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen;