a. ein Betrag von CHF 1'000.00 für erlittene Umtriebe/Schaden- resp. Kostenersatz und immaterielle Unbill. b. die Anwaltskosten gemäss separater Kostennote für beide Instanzen. II. Eventualantrag Die Akten seien dem Staatsanwalt zur Verbesserung der Anklageschrift oder zur Einstellung zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Fürsprecher Dr. F.________ stellte und begründete für den Beschuldigten 3 an der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 19 484; Hervorhebungen im Original): 1. E.________, vgt., sei