Die Staatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 11. September 2023 mit, das vom Beschuldigten 3 eingereichte Dokument könne zu Wert und Unwert zu den Akten erkannt werden (pag. 19 269). Die Verteidigung des Beschuldigten 2 ersuchte mit Eingabe vom 20. September 2023 um Gutheissung des Beweisantrags des Beschuldigten 3 (pag. 19 277). Mit Verfügung vom 5. Januar 2024 wurde der Beweisantrag des Beschuldigten 3 gutgeheissen (pag. 19 288). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge, beide datierend vom 13. Januar 2025 (pag. 19 391 [Beschuldigter 2] und pag.