(Ortschaft) (pag. 19 414 ff.) stellte die Verfahrensleitung den Parteien die Einstellung des oberinstanzlichen Verfahrens bezogen auf den Beschuldigten 1 unter Kostenauflage an den Kanton Bern zusammen mit dem Endurteil in der Gesamtsache in Aussicht (pag. 19 424 f.). Mit Eingaben vom 22. Januar 2025 resp. 23. Januar 2025 teilten die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.________ mit, mit dem geplanten Vorgehen betreffend den Beschuldigten 1 einverstanden zu sein (pag. 19 432 und pag. 19 439). Die Berufungsverhandlung fand vom 27. bis 30. Januar 2025 statt (pag. 19 459 ff.).