Mit Verfügung vom 1. Februar 2024 wurde dem Berufungsführer 1 Rechtsanwalt B.________ antragsgemäss als amtlicher Anwalt bei notwendiger Verteidigung beigeordnet (pag. 19 305 f.). Mit Schreiben vom 16. Januar 2025 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass der Beschuldigte 1 am .________ verstorben sei. Er beantragte die Einstellung des Berufungsverfahrens gegen den Beschuldigten 1 sowie die Erklärung der Gegenstandslosigkeit des Urteils der Vorinstanz vom 27. Juni 2023 gegen den Beschuldigten 1 (pag. 19 410 f.). Nach Einholung eines Auszugs aus dem Todeseintrag bei der Gemeindeverwaltung Q.________ (Ortschaft) (pag.