Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 7. August 2023 (pag. 18 795 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 19 145 ff.). Für das Verfahren vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wurde mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 8. August 2023 Staatsanwalt N.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, mit der Wahrnehmung der generalstaatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut (pag. 19 151 f.). Mit Eingabe vom 16. August 2023 erklärten der Beschuldigte 3 (pag. 19 154 ff.) und mit Eingabe vom 17. August 2023 der Beschuldigte 2 (pag