So konnte insbesondere dem ärztlichen Bericht von Dr. med. C.________ vom 13. Februar 2023 entnommen werden, dass ein möglicher Freiheitsentzug ab März 2023 erwartet wurde. Zusätzlich schrieb Dr. med. C.________ mit E-Mail vom 27. Februar 2023 an eine Mitarbeiterin der BVD, dass der Beschwerdeführer sich selbständig bewegen könne und auf keine Hilfsmittel angewiesen sei. Sie führte weiter aus, dass in zwei Monaten keine Behinderung mehr vorliegen würde und er u.a. werde Treppen steigen können (amtliche Akten BVD, pag.