Er benötige weiterhin Unterstützung von seinem Umfeld, unter anderem bei der Körperpflege und beim Anziehen. Der Beschwerdeführer könne nicht länger als eine Stunde sitzen, nicht länger als 15 - 30 Minuten gehen und dürfe keine rückenbelastenden Tätigkeiten ausführen. Dies betreffe vor allem Tätigkeiten in gleicher Körperstellung, wie längeres Sitzen oder Stehen oder das Tragen von Lasten. Gemäss dem Operateur sei von einer Verbesserung der Beschwerden im Verlaufe der Zeit auszugehen, der effektive Verlauf sei jedoch unklar. Der Beschwerdeführer trainiere mittels Physiotherapie und Eigentraining.