11 Im ärztlichen Attest von Dr. med. D.________ vom 29. März 2023 (amtliche Akten BVD, pag. 303) wurde festgehalten, dass durch die Operation vom 14. November 2022 zu Beginn eine gewisse Verbesserung der Beschwerden eingetreten sei, der Beschwerdeführer im Alltag jedoch noch immer an ausgeprägten Schmerzen leide und erheblich eingeschränkt sei. Er benötige weiterhin Unterstützung von seinem Umfeld, unter anderem bei der Körperpflege und beim Anziehen.