_ vom 13. Februar 2023 (amtliche Akten BVD, pag. 293 und Rückseite) geht hervor, dass der Beschwerdeführer an folgenden Krankheitsbildern leidet: - Spinalkanalstenose - chronische Rückenschmerzen bei Radikulopathie (Facettengelenksarthrose) - Diabetes mellitus Typ 2 - COPD Weiter wird darin festgehalten, der Beschwerdeführer sei aufgrund chronischer Rückenschmerzen in seiner Mobilität eingeschränkt und befinde sich in keinem guten Allgemeinzustand. Der Vollzug sei erst medizinisch vertretbar, wenn der Beschwerdeführer die Rehabilitation erfolgreich beendet habe.