7 des Berichts vom 10. Januar 2023 sei. Gestützt auf diesen Bericht sei von den BVD der vertrauensärztliche Bericht bei der Vertrauensärztin eingeholt worden, welche zum Schluss gekommen sei, der Beschwerdeführer sei nicht hafterstehungsfähig. Obwohl belegt worden sei, dass sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich verändert habe, hätten es die Vorinstanz und die BVD unterlassen, das ärztliche Attest vom 29. März 2023 erneut der unabhängigen Fachärztin zukommen zu lassen.