So könne ihm der Besuch der Physiotherapie ermöglicht werden und auch eine reduzierte Arbeitsfähigkeit wäre entsprechend zu berücksichtigen. Ausserdem werde der Vollzug jederzeit unterbrochen, falls dieser aus medizinischer Sicht nicht mehr vertretbar sei (E. 2.5.4 des Entscheids vom 4. Juli 2023; amtliche Akten SID, pag. 26 ff.). Zur Interessensabwägung zwischen den medizinischen Faktoren einerseits und dem Straf-, Behandlungs- sowie Sicherheitsanspruch des Staates andererseits