4 bare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Diesen Anforderungen ist der Beschwerdeführer nachgekommen. 20. Auf die Beschwerde vom 4. August 2023 ist somit einzutreten. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III.