14. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2023 beantragte der Beschwerdeführer eine erneute Fristerstreckung (amtliche Akten SK 23 362, pag. 117), welche ihm mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 18. Oktober 2023 gewährt wurde (amtliche Akten SK 23 362, pag. 121 ff.). 15. Am 6. November 2023 reichte der Beschwerdeführer seine Replik beim Obergericht ein (amtliche Akten SK 23 362, pag. 125 ff.).