7. Gegen den Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 4. August 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (amtliche Akten SK 23 362, pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Der Entscheid vom 4. Juli 2023 sei aufzuheben; 2. Der Vollzug der Strafe sei bis zum Wiedererlangen der Hafterstehungsfähigkeit aufzuschieben; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.