6. Mit Verfügung vom 13. April 2023 hielt die Vorinstanz fest, dass der Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zukomme. Mit gleicher Verfügung wurden die BVD zur Einreichung einer Vernehmlassung aufgefordert (amtliche Akten SID, pag. 14 f.). Diese beantragten am 5. Mai 2023 die Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten SID, pag. 17 ff.). Mit Verfügung vom 17. Mai 2023 (amtliche Akten SID, pag. 20 f.) wurde dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben, innert Frist allfällige abschliessende Bemerkungen einzureichen, was er mit Eingabe vom 30. Mai 2023 tat (amtliche Akten SID, pag.