4. Am 30. März 2023 reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, ein Gesuch um Aufschub des Vollzugs ein (amtliche Akten BVD, pag. 300 ff.), welches die BVD am 4. April 2023 mit beschwerdefähiger Verfügung abwiesen (amtliche Akten BVD, pag. 306 ff.).