1. A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2019 des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [BVD], pag. 21 ff.). Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 8. April 2021 ab (Urteil des Bundesgerichts [BGer] 6B_595/2020).