2 ler an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern und führte aus, sein Anwalt habe ohne sein Wissen Berufung gegen das Urteil eingelegt und sei danach mit einem Formular zum Ankreuzen zu ihm ins Gefängnis gekommen. Dabei sei es darum gegangen, ob er [der Gesuchsteller] Berufung einleiten oder in die Klinik gehen wolle. Er habe sich für die Klinik entschieden. Dabei habe er aber nicht gewusst, dass Rechtsanwalt B.________ die Berufung zurückziehe und habe nicht in die Massnahme gewollt.