Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 wandte sich der Gesuchsteller erneut an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, welche die Eingabe am 14. Juli 2023 wiederum an das Regionalgericht Bern-Mittelland weiterleitete. Dieses wies den Gesuchsteller mit Schreiben vom 24. Juli 2023 erneut auf die Möglichkeit eines Revisionsgesuchs an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern hin (Akten PEN 22 219, unpaginiert).