Das Regionalgericht Bern-Mittelland wies den Gesuchsteller mit Schreiben vom 25. April 2023 darauf hin, dass das Urteil vom 13. Oktober 2022 in Rechtskraft erwachsen sei und machte ihn auf die Möglichkeit eines Revisionsgesuchs sowie dessen Voraussetzungen aufmerksam. Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 wandte sich der Gesuchsteller erneut an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, welche die Eingabe am 14. Juli 2023 wiederum an das Regionalgericht Bern-Mittelland weiterleitete.