Mit Schreiben vom 18. April 2023 wandte sich der Gesuchsteller direkt an das Regionalgericht Bern-Mittelland und teilte mit, dass er «Einsprache» gegen das ihn betreffende Urteil erhebe. Das Regionalgericht Bern-Mittelland wies den Gesuchsteller mit Schreiben vom 25. April 2023 darauf hin, dass das Urteil vom 13. Oktober 2022 in Rechtskraft erwachsen sei und machte ihn auf die Möglichkeit eines Revisionsgesuchs sowie dessen Voraussetzungen aufmerksam.