2. Mit Schreiben vom 12. April 2023 gelangte der Gesuchsteller an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, welche die Eingabe am 18. April 2023 zuständigkeitshalber an das Regionalgericht Bern-Mittelland weiterleitete. Mit Schreiben vom 18. April 2023 wandte sich der Gesuchsteller direkt an das Regionalgericht Bern-Mittelland und teilte mit, dass er «Einsprache» gegen das ihn betreffende Urteil erhebe.