436 Abs. 1 i.V.m. 429 StPO e contrario). 20 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Februar 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 12. Januar 2021 in C.________ (Ortschaft); 2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Nichttragen einer Gesichtsmaske, angeblich begangen am 12. Januar 2021 in C.________ (Ortschaft);