18 weiss, dass er in einer Weise vorgeht, welche einer Verbotsnorm zuwiderläuft, kann sich nicht darauf berufen, überzeugt gewesen zu sein, nicht rechtswidrig gehandelt zu haben. 18.3 Weitere Vorbringen und Fazit Soweit die Verteidigung vorbringt, dass das Gleichbehandlungsgebot, das Willkürverbot und der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt seien, weil E.________, welcher mit dem Beschuldigten auf dem D.________(Örtlichkeit) anwesend gewesen sei, freigesprochen worden sei (pag.