Mit dem damaligen unvollständigen Kenntnisstand musste der Bundesrat innert relativ kurzer Zeit reagieren und Massnahmen erlassen (so etwa das hier in Frage stehende generelle Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum), welche er zum gegebenen Zeitpunkt als pandemiebedingt erforderlich erachtete. Die vorliegend relevante Versammlung fand im April 2020 im Freien statt, wo die Ansteckungsgefahr nach dem aktuellen Stand des Wissens geringer ist als in geschlossenen Räumen.