16.3 Fazit Es kann mithin festgehalten werden, dass Art. 7c und Art. 10f Abs. 2 COVID-19- Verordnung 2 genügend bestimmt sind und eine genügende gesetzliche Grundlage darstellen. Dass bei Übertretungen die Anforderungen an die Bestimmtheit weniger streng sind als bei Verbrechen und Vergehen entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und ist nicht geeignet – sofern die Ausführungen der Verteidigung dahingehend zu verstehen sind (pag. 131) – eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots zu begründen.