Eine Legaldefinition lässt sich auch den Erläuterungen zur besagen Verordnung nicht entnehmen (Fassung vom 8. Mai 2020, Version vom 8. Mai 2020, 17:00 Uhr / Gültig ab 11. Mai 2020, 0:00 Uhr). Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Menschenansammlung als bewusste(r) und gewollte(r) bzw. mehr oder weniger planmässige(r) Ansammlungen resp. Zusammenschluss von Personen zu verstehen.