Unter dem Gesichtspunkt des aus dem Legalitätsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsgebots stellt sich die Frage, ob Art. 10f Abs. 2 Bst. a und in diesem Zusammenhang Art. 7c Abs. 1 COVID-19- Verordnung 2 genügend bestimmt formuliert sind bzw. waren. Vorliegend handelt es sich um eine Übertretung, die zu einer Bestrafung mit einer Busse führt. Damit liegt eine niedrigere Strafdrohung vor als im Falle von Geld- oder Freiheitsstrafen, weshalb die Anforderungen an die Bestimmtheit insgesamt weniger streng sind (vgl. etwa BGE 138 IV 13 E. 4.1 f.). Bussen führen in der Regel auch nicht zu einem Eintrag im Strafregister (Art.