185 Abs. 3 BV, in ausserordentlichen Situationen ohne Grundlage in einem Bundesgesetz Polizeinotrecht zu erlassen. Die Frage, ob sich die bundesrätlichen Massnahmen und Anordnungen in den hier interessierenden Fassungen der COVID-19-Verordnung 2 (und damit auch die darin enthaltenen Strafnormen) materiell auf die Bundesverfassung und/oder auf das Epidemiengesetz stützen, wird nicht einheitlich beantwortet. […]