130 f.);  Es seien diverse Menschen- und Grundrechte verletzt worden. Aufgeführt wurden die Meinungs- und Informationsfreiheit, die persönliche Freiheit und die Menschenwürde. Die Einreichung einer Petition müsse jederzeit möglich sein (pag. 132). 16. Gesetzliche Grundlage und Bestimmtheitsgebot/Legalitätsprinzip Zu den Einwänden der Verteidigung, wonach Art. 7c und Art. 10f Abs. 2 COVID-19- Verordnung 2 keine genügende gesetzliche Grundlage darstellen und nicht genügend bestimmt seien, kann aus der Begründung im Urteil SK 21 415 vom 7. März